Häufige Fragen
Gefragt wird immer dasselbe. Hier stehen die Antworten.
Zusammenarbeit und Auftrag
Welche Objekte betreut ROHSCH?
Schwerpunkt sind Wohnanlagen, Mehrfamilienhäuser und WEG-Liegenschaften. Dazu kommen Misch- und Gewerbeobjekte, wenn sie zur Betreuungsstruktur passen. Auftraggeber sind überwiegend Hausverwaltungen, WEG-Verwalter, Bestandshalter und Eigentümergesellschaften.
Ab welcher Objektgröße ist eine Betreuung möglich?
Es gibt keine feste Untergrenze. Entscheidend ist, ob sich das Objekt sinnvoll in eine bestehende Route einplanen lässt. Kleinere Objekte betreuen wir vor allem dann wirtschaftlich, wenn sie in der Nähe bereits betreuter Liegenschaften liegen.
Arbeitet ROHSCH direkt für Hausverwaltungen und WEGs?
Ja. Die Zusammenarbeit läuft in der Regel über die Hausverwaltung oder den WEG-Verwalter als Auftraggeber. Eine direkte Beauftragung durch Eigentümergesellschaften und Bestandshalter ist ebenfalls möglich.
Wie werden regelmäßige Leistungen dokumentiert?
Leistungen werden am Objekt digital erfasst. Über QR-Codes an der Liegenschaft gelangen unsere Mitarbeiter direkt in den jeweiligen Objektvorgang. Kontrollgänge, Reinigungen, Feststellungen und besondere Vorkommnisse werden mit Zeitpunkt und – wo sinnvoll – mit Foto hinterlegt.
Können bestehende Leistungsverzeichnisse übernommen werden?
Ja. Wir übernehmen bestehende Leistungsverzeichnisse und gleichen sie vor Beginn mit dem Objekt ab. Wo wir Lücken, Doppelungen oder unklare Zuständigkeiten sehen, melden wir das zurück, bevor die Betreuung startet.
Übernimmt ROHSCH auch einzelne Leistungsbereiche?
Ja. Einzelne Bereiche wie Reinigung, Grünpflege oder Winterdienst sind auch ohne vollständige Objektbetreuung möglich. Der größte Nutzen entsteht allerdings dort, wo Kontrolle, Ausführung und Dokumentation zusammenlaufen.
Gibt es einen Winter- oder Notdienst?
Winterdienst bieten wir als eigenständige Leistung oder als Teil der laufenden Betreuung an. Für dringende Fälle sind Eskalationswege und Erreichbarkeiten definiert. Der konkrete Umfang wird im Leistungsverzeichnis festgehalten und nicht pauschal zugesagt.
Wie schnell kann ein neues Objekt aufgenommen werden?
Das hängt von Objektgröße, Leistungsumfang und Routenanbindung ab. Liegt das Objekt in der Nähe bereits betreuter Liegenschaften, ist eine kurzfristige Aufnahme häufig möglich. Nach der Begehung nennen wir einen konkreten Termin statt einer allgemeinen Zusage.
Wie wird ein Angebot kalkuliert?
Grundlage sind die Objektbegehung und das daraus abgeleitete Leistungsverzeichnis: Flächen, Intervalle, Zuständigkeiten und Besonderheiten. Daraus entsteht eine Objektpauschale für die laufenden Leistungen. Zusatzleistungen werden getrennt und transparent ausgewiesen.
In welchen Regionen ist ROHSCH tätig?
Unser Mittelpunkt liegt zwischen Frankfurt und dem Taunus, unser Einsatzgebiet reicht 50 Kilometer in alle Richtungen – also über das gesamte Rhein-Main-Gebiet. Feste Routen fahren wir in Frankfurt, im Main-Taunus- und Hochtaunuskreis, in Offenbach, Dietzenbach und Rüsselsheim. Orte am Rand des Radius prüfen wir nach Objektgröße und Routenanbindung.
Kosten und Angebot
Was kostet ein Hausmeisterservice?
Einen belastbaren Preis gibt es erst nach der Objektbegehung. Er hängt an Flächen, Intervallen, Zuständigkeiten und den Besonderheiten der Liegenschaft – eine Wohnanlage mit Tiefgarage und Außenanlage lässt sich nicht mit einem Stadthaus ohne Grün vergleichen. Für die laufenden Leistungen entsteht daraus eine Objektpauschale, Zusatzleistungen werden getrennt ausgewiesen. Pauschalpreise ohne Objektkenntnis nennen wir bewusst nicht, weil sie in der Abrechnung regelmäßig nicht halten.
Ist die Objektbegehung kostenpflichtig?
Nein. Die erste Objektbegehung ist kostenlos und unverbindlich. Wir sehen uns die Liegenschaft an, klären den Bedarf und leiten daraus ein Leistungsverzeichnis ab. Daraus entsteht das Angebot.
Wie schnell bekomme ich eine Rückmeldung auf eine Anfrage?
Während der Bürozeiten melden wir uns in der Regel innerhalb von 60 Minuten zurück. Das ist die Rückmeldung, nicht das fertige Angebot – ein belastbares Angebot entsteht erst nach der Begehung.
Was passiert, wenn zusätzliche Arbeiten nötig werden?
Zusatzleistungen laufen nicht stillschweigend über die Objektpauschale mit. Sie werden gemeldet und getrennt ausgewiesen, damit in der Abrechnung nachvollziehbar bleibt, was zur laufenden Betreuung gehörte und was zusätzlich beauftragt wurde.
Vertrag und Laufzeit
Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?
In der Regel zwölf Monate. Der Grund ist einfach: Der Aufwand steckt am Anfang. Wir lernen das Objekt kennen – Zugänge, Schließanlage, Müllrhythmus, Besonderheiten und die Menschen im Haus. Material und Geräte werden am Objekt eingerichtet und eingelagert, Streugut für den Winter vorgehalten, QR-Codes angebracht und der digitale Objektvorgang aufgesetzt. Diese Einarbeitung rechnet sich erst über die Laufzeit. Bei einer kürzeren Bindung müssten wir sie in den Monatspreis einrechnen – die Betreuung würde also für alle teurer.
Wie lang ist die Kündigungsfrist?
In der Regel drei Monate. Das reicht beiden Seiten für einen geordneten Übergang: Wir planen Personal, Routen und Wintervorräte im Voraus, und die Verwaltung hat Zeit, einen Nachfolger auszuwählen und zu übergeben, statt ein Objekt kurzfristig unbetreut zu haben. Länger binden wir bewusst nicht – wer bleiben soll, weil die Arbeit stimmt, muss nicht durch eine lange Frist gehalten werden. Die konkreten Fristen stehen im Vertrag, nicht in dieser Antwort.
Erreichbarkeit und Notfälle
Wann ist ROHSCH erreichbar?
Montag bis Freitag von 08:00 bis 19:00 Uhr, telefonisch und per E-Mail. Anfragen über das Formular auf der Website landen im selben Postfach.
Was tun bei einem Schaden außerhalb der Erreichbarkeit?
Bei Gefahr für Personen oder drohendem erheblichem Sachschaden – etwa Wasseraustritt, Gasgeruch oder eine blockierte Fluchtwegtür – zuerst den zuständigen Notdienst oder die Feuerwehr verständigen. Das Formular auf unserer Website wird nicht rund um die Uhr gelesen und ersetzt keinen Notruf. Für betreute Objekte sind Eskalationswege und Erreichbarkeiten im Leistungsverzeichnis festgehalten.
Wer ist mein Ansprechpartner?
Ein fester. Sie erklären eine Besonderheit Ihres Objekts einmal und nicht bei jedem Anruf neu. Bei kleineren und mittleren Liegenschaften ist das in der Regel der Inhaber selbst.
Verantwortung und Nachweise
Übernimmt ROHSCH die Verkehrssicherungspflicht?
Räum-, Streu- und Kontrollpflichten lassen sich vertraglich auf einen Dienstleister übertragen. Vollständig aus der Verantwortung ist der Eigentümer damit nach allgemeiner Rechtsprechung nicht: Es bleiben Auswahl- und Überwachungspflichten. Genau deshalb halten wir den übernommenen Umfang schriftlich im Leistungsverzeichnis fest und dokumentieren jeden Einsatz mit Zeitpunkt. Das ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung – die vertragliche Ausgestaltung gehört in die Hände Ihres Anwalts.
Bekomme ich Nachweise für die Eigentümerversammlung?
Ja. Kontrollgänge, Reinigungen, Winterdiensteinsätze und Feststellungen werden digital mit Zeitpunkt und – wo sinnvoll – mit Foto erfasst. Diese Dokumentation steht der Verwaltung zur Verfügung und lässt sich als Nachweis verwenden, wenn in der Versammlung nach dem Zustand der Liegenschaft oder nach erbrachten Leistungen gefragt wird.
Welche Qualifikationen bringt ROHSCH mit?
Der Inhaber ist zertifizierter Verwalter nach § 26a WEG und verfügt über die Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung. Dazu kommen handwerkliche Ausführung im eigenen Team und ein Studienabschluss in Medien- und Wirtschaftspsychologie. Diese Kombination ist der eigentliche Unterschied: Wer selbst verwaltet hat, versteht, was eine Verwaltung an Zuarbeit braucht.
Einsatzgebiet
Kommt ROHSCH auch nach Wiesbaden, Mainz oder Darmstadt?
Diese Städte liegen am Rand unseres Einsatzgebiets von 50 Kilometern um Frankfurt und den Taunus. Ob wir ein Objekt dort übernehmen, entscheidet sich nach Größe und Routenanbindung – für eine einzelne kleine Liegenschaft weit außerhalb der gefahrenen Routen wäre die Betreuung weder für uns noch für Sie sinnvoll. Fragen Sie einfach mit dem konkreten Objekt an, dann bekommen Sie eine klare Antwort statt eines Vielleicht.
Was ist der Vorteil eines Dienstleisters aus der Region?
Kurze Wege. Wir sind im Rhein-Main-Gebiet ohnehin täglich unterwegs, was zusätzliche Einsätze und kurzfristige Termine deutlich einfacher macht als eine Anfahrt von außerhalb. Der Betreuungsschwerpunkt liegt in Frankfurt, allein dort betreuen wir über 200 Einheiten.
Grenzen
Was macht ROHSCH ausdrücklich nicht?
Wir führen keine Baumpflege an großen Bäumen aus, erstellen keine Sachverständigengutachten, übernehmen keine Sanierung nach Feuchteschäden und keine Schädlingsbekämpfung mit zulassungspflichtigen Mitteln. In all diesen Fällen koordinieren wir zugelassene Fachbetriebe und begleiten die Ausführung. Wir sagen lieber vorher, wo unsere Grenze liegt, als sie mitten im Auftrag zu erreichen.
Ersetzt ROHSCH die Hausverwaltung?
Nein. Wir arbeiten für Hausverwaltungen, nicht an ihrer Stelle. Die Verwaltung bleibt Auftraggeberin und Entscheiderin; wir übernehmen die Betreuung vor Ort und die Dokumentation, die dafür gebraucht wird.
Facility Management
Wie oft wird ein Objekt kontrolliert?
Das Intervall wird im Leistungsverzeichnis festgelegt und richtet sich nach Objektgröße, Nutzung und Lage. Üblich sind wöchentliche bis vierzehntägige Kontrollgänge, bei Bedarf auch häufiger.
Werden auch Reparaturen ausgeführt?
Kleinreparaturen führen wir im vereinbarten Rahmen direkt aus. Alles, was ein zugelassenes Fachunternehmen erfordert, wird dokumentiert, gemeldet und auf Wunsch koordiniert.
Hausmeisterservice
Ist ein fester Hausmeister für das Objekt zuständig?
Ja. Jedes Objekt bekommt eine feste Zuständigkeit. Bei Urlaub oder Krankheit übernimmt eine eingearbeitete Vertretung mit Zugriff auf dieselbe Objektdokumentation.
Können Bewohner den Hausmeister direkt ansprechen?
Ja, vor Ort ist das ausdrücklich gewollt. Vorgänge, die eine Entscheidung der Verwaltung brauchen, werden aber nicht am Objekt zugesagt, sondern gemeldet.
Gebäudereinigung
Wie wird die Reinigung nachgewiesen?
Jeder Reinigungsdurchgang wird digital mit Datum und Umfang erfasst. Auf Wunsch stellen wir der Verwaltung eine Übersicht der Intervalle bereit.
Kann ein bestehendes Reinigungsverzeichnis übernommen werden?
Ja. Bestehende Leistungsverzeichnisse können wir übernehmen. Wir prüfen sie vorab auf Lücken und Unstimmigkeiten und melden zurück, wo wir Anpassungsbedarf sehen.
Grün- und Außenanlagenpflege
Werden gesetzliche Schnittzeiträume berücksichtigt?
Ja. Schnittarbeiten an Hecken und Gehölzen planen wir innerhalb der gesetzlich zulässigen Zeiträume. Notwendige Form- und Pflegeschnitte werden entsprechend eingeordnet.
Ist Baumpflege enthalten?
Baumkontrolle und Baumpflege sind eigenständige Fachleistungen und nicht Teil der regulären Grünpflege. Auffälligkeiten melden wir und koordinieren auf Wunsch ein Fachunternehmen.
Müllmanagement und Objektordnung
Wird Sperrmüll mitgenommen?
Die Entsorgung von Sperrmüll ist eine gesonderte Leistung und nicht in der laufenden Betreuung enthalten. Wir dokumentieren die Ablagerung, melden sie und organisieren die Entsorgung auf Wunsch als Zusatzleistung.
Kann ROHSCH bei der Behälterplanung unterstützen?
Ja. Aus der laufenden Dokumentation lässt sich ableiten, ob Behältergröße und Abfuhrrhythmus zum tatsächlichen Aufkommen passen. Die Entscheidung und Beauftragung bleibt bei der Verwaltung.
Winterdienst
Gibt es einen Winterdienst außerhalb der regulären Betreuung?
Winterdienst kann als eigenständige Leistung oder als Teil der laufenden Objektbetreuung beauftragt werden. Der genaue Umfang wird im Leistungsverzeichnis festgehalten.
Wie werden Einsätze dokumentiert?
Einsätze werden digital mit Datum, Uhrzeit und geräumter Fläche erfasst. Die Dokumentation steht der Verwaltung zur Verfügung.
Feuchtigkeit und Bautrocknung
Ersetzt die Messung ein Sachverständigengutachten?
Nein. Unsere Messungen und Aufnahmen sind orientierend und dienen der schnellen Einordnung und Dokumentation. Eine gutachterliche Bewertung, etwa zur Schadensursache oder Haftung, erfolgt durch einen Sachverständigen.
Wird auch die Sanierung übernommen?
Wir übernehmen Schadensbegrenzung und Bautrocknung. Sanierungsarbeiten, die ein zugelassenes Fachunternehmen erfordern, koordinieren wir auf Wunsch, führen sie aber nicht selbst aus.
Hygiene und Schädlingsprävention
Führt ROHSCH Schädlingsbekämpfung selbst durch?
Teilweise. Einfache Fälle bearbeiten wir direkt vor Ort – etwa das Setzen von Fallen und Köderstationen und das Schließen offener Zugänge. Bei größerem oder wiederkehrendem Befall und überall dort, wo eine Bekämpfung mit zulassungspflichtigen Mitteln nötig ist, wird ein zugelassener Fachbetrieb eingebunden. Kontrolle, Dokumentation und Koordination bleiben in jedem Fall bei uns.
Was gehört zur Prävention?
Vor allem Objektordnung: saubere Müllstandplätze, keine ungeordnete Lagerung in Gemeinschaftsräumen, geschlossene Zugänge und Hinweise auf bauliche Schwachstellen. Das meiste ist konsequente Routine.
Objekte entwickeln
Ersetzt die Begehung eine Energieberatung?
Nein. Unsere Feststellungen sind orientierend und zeigen, wo ein Objekt sichtbar Energie verliert – etwa an ungedämmten Leitungen oder am Kessel. Eine geförderte Energieberatung oder ein Energieausweis erfordert einen gelisteten Energieeffizienz-Experten. Den ziehen wir auf Wunsch hinzu.
Können Sie Kameras in unserer Wohnanlage installieren?
Die Installation übernimmt eine zertifizierte Sicherheitsfirma, mit der wir zusammenarbeiten. Vorher ist zu klären, ob ein Beschluss der Eigentümergemeinschaft vorliegt und ob die Überwachung datenschutzrechtlich zulässig ist – öffentlicher Raum und Nachbargrundstücke dürfen nicht erfasst werden. Wir bereiten diese Punkte vor, damit die Entscheidung sauber getroffen werden kann.
Was kostet eine Zustandsaufnahme?
Die erste Begehung ist kostenlos. Was danach an Aufnahme, Dokumentation und Maßnahmenplanung anfällt, hängt von Objektgröße und Tiefe ab und wird vorab schriftlich vereinbart.
Arbeiten Sie auch für Objekte, die Sie nicht laufend betreuen?
Ja. Aufwertung und Instandsetzung sind auch ohne laufenden Betreuungsvertrag möglich. In der Praxis entsteht daraus aber häufig eine dauerhafte Zusammenarbeit, weil nach der Maßnahme jemand da sein sollte, der den Zustand hält.
Ihre Frage steht nicht dabei? Schreiben Sie uns – wir antworten während der Bürozeiten in der Regel innerhalb von 60 Minuten.
Sagen Sie uns, wo es klemmt.
Wir kommen raus, schauen uns das Objekt an und melden uns mit einem konkreten Vorschlag. Kostenlos und unverbindlich.
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